Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde
Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde
Vorspann
Artikel 1 Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Recht auf Berufsausübung unter der ursprünglichen Berufsbezeichnung
Artikel 3 Eintragung bei der zuständigen Stelle
Artikel 4 Ausübung der Anwaltstätigkeit unter der ursprünglichen Berufsbezeichnung
Artikel 5 Tätigkeitsfeld
Artikel 6 Berufs- und Standesregeln
Artikel 7 Disziplinarverfahren
Artikel 8 Berufsausübung im abhängigen Beschäftigungsverhältnis
Artikel 9 Begründung und Rechtsmittel
Artikel 10 Gleichstellung mit dei Rechtsanwälten des Aufnahmestaats
Artikel 11 Gemeinsame Ausübung des Rechtsanwaltberufs
Artikel 12 Bezeichnung der Gruppe
Artikel 13 Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen des Aufnahme- und des Herkunftsstaats und Vertraulichkeit
Artikel 14 Benennung der zuständigen Stellen
Artikel 15 Bericht der Kommission
Artikel 16 Umsetzung
Artikel 17
Artikel 18 Adressaten
Änderungsinformation
ABl.
L 77
vom 14. 3. 1998
S. 36
geändert durch Betrittsakte Tschechiens, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens
Sloweniens und der Slowakei vom
16.
April
2003
ABl.
L 236
vom 23. 9. 2003
S. 33