Ergänzungsvorschriften zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher Baden-Württemberg - alte Fassung - (GVGA BW a. F. )
Ergänzungsvorschriften zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher Baden-Württemberg - alte Fassung -
Vorspann
Erster Abschnitt Zusatzbestimmungen zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA)
§ 1 Ausschließung von der dienstlichen Tätigkeit
§ 2 Amtshandlungen gegen NATO-Angehörige
§ 3 Zustellungen an Angehörige der Bereitschaftspolizei, des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr
§ 4 Zustellungen in den Psychiatrischen Landeskrankenhäusern
§ 5 Behandlung niedergelegter Schriftstücke
§ 6 Landesrechtliche Schuldtitel
§ 7 Zwangsvollstreckung gegen Soldaten
§ 8 Zwangsvollstreckung gegen Gemeinden und Gemeindeverbände
§ 9 Unterstützung durch die Polizei
§ 10 Zusammentreffen von Pfändungen nach der Zivilprozeßordnung mit Pfändungen im Wege der Verwaltungsvollstreckung
§ 11 Verhaftung von Soldaten
§ 12 Aufnahme von Wechsel- und Scheckprotesten
§ 13 Versteigerung von Fundsachen
§ 14 Freiwillige Versteigerung beweglicher Sachen
§ 15 Verwaltungsvollstreckung
Zweiter Abschnitt Mitwirkung im Konkursverfahren
§ 16 Zuständigkeit
§ 17 Siegelung auf Anordnung des Gerichts
§ 18 Siegelung auf Antrag des Konkursverwalters
§ 19 Entsiegelungen
§ 20 Mitwirkung bei der Aufzeichnung der Konkursmasse
Dritter Abschnitt Tatsächliches Angebot einer Leistung
§ 21 Allgemeines
§ 22 Verfahren
§ 23 Protokoll
Änderungsinformation
vom
1.
September
1986
Die Justiz
S. 350; Amtlicher Sonderdruck
geändert durch AV des JuM vom
21.
November
1991
Die Justiz
S. 539
aufgehoben durch Verwaltungsvorschrift vom
21.
Januar
2003
Die Justiz
S. 110