Allgemeine Verfügung des JuM über die Ablieferung von Staatsanteilen durch die Notare im Landesdienst im württembergischen Rechtsgebiet - alte Fassung - ;hier: Zwischenablieferungen auf Sonderkürzungen (§ 14 Abs. 5 - 7 LJKG)
Allgemeine Verfügung des JuM über die Ablieferung von Staatsanteilen durch die Notare im Landesdienst im württembergischen Rechtsgebiet - alte Fassung - ;
hier: Zwischenablieferungen auf Sonderkürzungen (§ 14 Abs. 5 - 7 LJKG)
Vorspann
Text der VWV
Anlage
Änderungsinformation
vom
1.
Juli
1999
Die Justiz
S. 337
geändert durch Verwaltungsvorschrift vom
1.
Dezember
2001
Die Justiz 2002
S. 9
aufgehoben durch Verwaltungsvorschrift vom
10.
Oktober
2005
Die Justiz
S. 426