Allgemeine Verfügung des JuM über die Ablieferung von Staatsanteilen durch die Notare im Landesdienst im württembergischen Rechtsgebiet;hier: Zwischenablieferungen auf Sonderkürzungen (§ 14 Abs. 5 - 7 LJKG)

Allgemeine Verfügung des JuM über die Ablieferung von Staatsanteilen durch die Notare im Landesdienst im württembergischen Rechtsgebiet;

hier: Zwischenablieferungen auf Sonderkürzungen (§ 14 Abs. 5 - 7 LJKG)


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