Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Notare (§ 3 Abs. 1 und 2 BNotO)
Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Notare (§ 3 Abs. 1 und 2 BNotO)
I. Wahrung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars
III. Wahrung fremder Vermögensinteressen
IV. Pflicht zur persönlichen Amtsausübung
V. Begründung, Führung, Fortführung und Beendigung der Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung oder sonstiger zulässiger beruflicher Zusammenarbeit sowie zur Nutzung gemeinsamer Geschäftsräume
VI. Die Art der nach § 28 BNotO zu treffenden Vorkehrungen
VII. Auftreten des Notars in der Öffentlichkeit und Werbung
VIII. Beschäftigung und Ausbildung der Mitarbeiter
IX. Grundsätze zu Beurkundungen außerhalb des Amtsbereichs und der Geschäftsstelle
X. Fortbildung
XI. Besondere Berufspflichten im Verhältnis zu anderen Notaren, zu Gerichten, Behörden, Rechtsanwälten und anderen Beratern seiner Auftraggeber
XII. Schlussbestimmungen
Änderungsinformation
vom
18.
Juni
1999
Die Justiz
S. 478
geändert durch Richtlinien vom
15.
Mai
2007
Die Justiz
S. 249
vom
9.
November
2011
Die Justiz
2012
S. 36
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Rechtspflege/Gerichtsverfassung, Berufsrecht der Rechtspflege, Justizverwaltung, Geschäftsgang/Berufsrecht der Rechtspflege/Notare/Notare im Landesdienst