Wahlordnung zum Landesrichtergesetz
Wahlordnung zum Landesrichtergesetz
ERSTER ABSCHNITT Wahl der Mitglieder des Präsidialrats
§ 1 Wahlvorstand
§ 2 Bekanntmachungen des Wahlvorstands
§ 3 Zeitpunkt der Wahl
§ 4 Wählerverzeichnis
§ 5 Auflegung des Wählerverzeichnisses
§ 6 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
§ 7 Wahlausschreiben
§ 8 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
§ 9 Inhalt der Wahlvorschläge
§ 10 Sonstige Erfordernisse
§ 11 Vorprüfung der Wahlvorschläge
§ 12 Beschlußfassung über die Wahlvorschläge
§ 13 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
§ 14 Reihenfolge der Wahlvorschläge
§ 15 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
§ 16 Sitzungsniederschriften
§ 17 Ausübung des Wahlrechts
§ 18 Stimmzettel, Wahlumschläge, Briefumschläge
§ 19 Durchführung der Briefwahl
§ 20 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 21 Ungültige Stimmzettel
§ 22 Ungültige Stimmen
§ 23 Ermittlung der gewählten Bewerber
§ 24 Wahlniederschrift
§ 25 Benachrichtigungen
§ 26 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
§ 27
§ 27 a Gleichzeitige Durchführung der Wahlen
ZWEITER ABSCHNITT Wahl der Mitglieder des Hauptstaatsanwaltsrats
§ 28 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl der weiteren Mitglieder des Präsidialrats
§ 29 Auflegung des Wählerverzeichnisses
DRITTER ABSCHNITT Wahl der richterlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses
§ 30 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl der weiteren Mitglieder des Präsidialrats
§ 31 Wahlvorstand
§ 32 Wählerverzeichnis
§ 33 Gleichzeitige Durchführung der Wahlen
§ 34 Wahlausschreiben
§ 35 Inhalt der Wahlvorschläge
§ 36 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
§ 37 Reihenfolge und Bekanntgabe der Wahlvorschläge
§ 38 Ausübung des Stimmrechts, Stimmzettel, Wahlumschläge
§ 39 Ermittlung der gewählten Mitglieder
VIERTER ABSCHNITT Schlußvorschriften
§ 40 Berechnung von Fristen
§ 41 Inkrafttreten
Änderungsinformation
in der Fassung der Bekanntmachung vom
2.
Oktober
1972
GBl.
S. 559