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Nummer I der Bekanntmachung der Änderungen der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) - Neufassung der Anlage B - vom 18. April 2005 (BAnz. S. 6823). Gemäß Nummer II dieser Bekanntmachung sind die Richtlinien über die Inanspruchnahme von Publikationsorganen und die Nutzung des Internets sowie anderer elektronischer Kommunikationsmittel zur Öffentlichkeitsfahndung nach Personen im Rahmen von Strafverfahren am 1. Mai 2005 in Kraft getreten.