Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Änderungsinformation
vom
6.
November
1991
GBl.
S. 126
1
1
Dem Abkommen ist durch das Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren vom 25. Februar 1992 (GBl.
S. 126
) zugestimmt worden. Das Gesetz ist am 14. März 1992 in Kraft getreten.