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Dem Abkommen ist durch das Gesetz über das Abkommen zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz über die Gliederung der Schiffahrtsgerichtsbezirke im Rheinstromgebiet vom 28. Juni 1954 (GBl.
S. 95) zugestimmt worden. Das Gesetz ist am 14. Juli 1954 in kraft getreten.