Verordnung des Justizministeriums über die Zuständigkeit der Amtsgerichte für Anordnungen über die Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs nach §§ 100 a und 100 b StPO
Verordnung des Justizministeriums über die Zuständigkeit der Amtsgerichte für Anordnungen über die Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs nach §§ 100 a und 100 b StPO
Vorspann
§ 1
§ 2
Änderungsinformation
vom
11.
September
1995
GBl.
S. 725