1
Dem Staatsvertrag ist durch das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften und Wasser- und Bodenverbände vom 10. Dezember 1984 (GBl.
S. 669) zugestimmt worden. Das Gesetz ist am 28. Dezember 1984 in Kraft getreten.