Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD)
Gesetz über den Auswärtigen Dienst
GAD
Erster Abschnitt Aufgaben, Stellung und Organisation des Auswärtigen Dienstes
§ 1 Aufgaben
§ 2 Auswärtiger Dienst
§ 3 Auslandsvertretungen
§ 4 Gemeinsame Auslandsvertretungen mit anderen Staaten
Zweiter Abschnitt Einsatz, Arbeitsweise und Ausstattung des Auswärtigen Dienstes
§ 5 Personaleinsatz
§ 6 Personalreserve
§ 7 Organisation und Ausstattung
§ 8 Inspektion
§ 9 Kurier- und Fernmeldeverbindungen
§ 10 Politisches Archiv
Dritter Abschnitt Rechtsverhältnisse der Angehörigen des Auswärtigen Dienstes
§ 11 Rechtsverhältnisse
§ 12 Auswahl und Ausbildung der Beamten
§ 13 Personalaustausch
Vierter Abschnitt Pflichten und Rechte der Beamten
§ 14 Besondere Pflichten im Auswärtigen Dienst
§ 15 Fürsorge und Schutz
§ 16 Erkrankungen und Unfälle im Ausland
§ 17 Gesundheitsdienst und Soziale Betreuung
§ 18 Urlaub der in das Ausland entsandten Beamten
Fünfter Abschnitt Fürsorge für Familienangehörige
§ 19 Unterstützung der Familienangehörigen
§ 20 Mitwirkung der Ehegatten an dienstlichen Aufgaben
§ 21 Vorschulische und schulische Erziehung und Ausbildung der Kinder
§ 22 Unfälle und Erkrankungen von Familienangehörigen
§ 23 Reisebeihilfen in besonderen Fällen
§ 24 Berufsausübung der Ehegatten
Sechster Abschnitt Fürsorge in Krisenfällen und bei außergewöhnlichen Belastungen
§ 25 Maßnahmen der Krisenfürsorge
§ 26 Schadensausgleich
Siebter Abschnitt Wohnungsfürsorge und Umzüge
§ 27 Wohnsitz und Wohnung
§ 28 Auslandsumzüge und Auslandstrennungsgeld
Achter Abschnitt Auslandsbezogene Leistungen
§ 29 Auslandsbesoldung des Auswärtigen Dienstes
§ 30 Fremdsprachenförderung
Neunter Abschnitt Rechtsverhältnisse der nichtentsandten Beschäftigten
§ 31 Nichtentsandte Beschäftigte
§ 32 Nichtentsandte Beschäftigte deutscher Staatsangehörigkeit
§ 33 Nichtentsandte Beschäftigte anderer Staatsangehörigkeit
Zehnter Abschnitt Schlußvorschriften
§ 34 Datenschutz
§ 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 36 Übergangsregelung
§ 37 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
30.
August
1990
BGBl.
I
S. 1842
geändert durch Gesetze vom
20.
Juni
2002
BGBl.
I
S. 2001
vom
19.
Juli
2006
BGBl.
I
S. 1652
vom
5.
Februar
2009
BGBl.
I
S. 160
vom
14.
November
2011
BGBl.
I
S. 2219