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Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmerechts und zur Änderung des Eingliederungsgesetzes.
Artikel 3 betrifft das In-Kraft-Treten und hat folgenden Wortlaut:
„Dieses Gesetz tritt am 1. April 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Flüchtlingsaufnahmegesetz vom 24. November 1997 (GBl.
S. 465) außer Kraft.“