Anordnung des Innenministeriums nach § 32 AuslG über Regelungen für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und Kosovo, insbesondere für schwer Traumatisierte aus Bosnien-Herzegowina
Anordnung des Innenministeriums nach § 32 AuslG über Regelungen für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und Kosovo, insbesondere für schwer Traumatisierte aus Bosnien-Herzegowina
Vorspann
I. Schwer traumatisierte Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina
II. Ältere Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina
III. Zeugen vor dem Internationalen Strafgerichtshof
IV. Regelungen für Flüchtlinge aus dem Kosovo
V. Gemeinsame Bestimmungen
VI. Schlussbestimmungen
Anlage
Änderungsinformation
vom
31.
Januar
2001
GABl.
S. 284
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Ausländer- und Asylrecht, Flüchtlingsaufnahme/Flüchtlinge/Asylbewerber