Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Aufenthaltsverordnung
AufenthV
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
Abschnitt 1 Passpflicht für Ausländer
§ 2 Erfüllung der Passpflicht durch Eintragung in den Pass eines gesetzlichen Vertreters
§ 3 Zulassung nichtdeutscher amtlicher Ausweise als Passersatz
§ 4 Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer
§ 5 Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer
§ 6 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland
§ 7 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland
§ 8 Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Ausländer
§ 9 Räumlicher Geltungsbereich des Reiseausweises für Ausländer
§ 10 Sonstige Beschränkungen im Reiseausweis für Ausländer
§ 11 Verfahren der Ausstellung oder Verlängerung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland
§ 12 Grenzgängerkarte
§ 13 Notreiseausweis
§ 14 Befreiung von der Passpflicht in Rettungsfällen
Abschnitt 2 Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels
Unterabschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 15 Gemeinschaftsrechtliche Regelung der Kurzaufenthalte
§ 16 Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen
§ 17 Nichtbestehen der Befreiung bei Erwerbstätigkeit während eines Kurzaufenthalts
Unterabschnitt 2 Befreiungen für Inhaber bestimmter Ausweise
§ 18 Befreiung für Inhaber von Reiseausweisen für Flüchtlinge und Staatenlose
§ 19 Befreiung für Inhaber dienstlicher Pässe
§ 20 Befreiung für Inhaber von Ausweisen der Europäischen Union und zwischenstaatlicher Organisationen und der Vatikanstadt
§ 21 Befreiung für Inhaber von Grenzgängerkarten
§ 22 Befreiung für Schüler auf Sammellisten
Unterabschnitt 3 Befreiungen im grenzüberschreitenden Beförderungswesen
§ 23 Befreiung für ziviles Flugpersonal
§ 24 Befreiung für Seeleute
§ 25 Befreiung in der internationalen zivilen Binnenschifffahrt
§ 26 Transit ohne Einreise; Flughafentransitvisum
Unterabschnitt 4 Sonstige Befreiungen
§ 27 Befreiung für Personen bei Vertretungen ausländischer Staaten
§ 28 Befreiung für freizügigkeitsberechtigte Schweizer
§ 29 Befreiung in Rettungsfällen
§ 30 Befreiung für die Durchreise und Durchbeförderung
Abschnitt 3 Visumverfahren
§ 30 a Bestimmung der zuständigen Stelle bei der Beteiligung im Visumverfahren und bei der Unterrichtung über die Erteilung von Visa
§ 31 Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung
§ 32 Zustimmung der obersten Landesbehörde
§ 33 Zustimmungsfreiheit bei Spätaussiedlern
§ 34 Zustimmungsfreiheit bei Wissenschaftlern und Studenten
§ 35 Zustimmungsfreiheit bei bestimmten Arbeitsaufenthalten und Praktika
§ 36 Zustimmungsfreiheit bei dienstlichen Aufenthalten von Mitgliedern ausländischer Streitkräfte
§ 37 Zustimmungsfreiheit in sonstigen Fällen
§ 38 Ersatzzuständigkeit der Ausländerbehörde
Abschnitt 3 a Anerkennung von Forschungseinrichtungen und Abschluss von Aufnahmevereinbarungen
§ 38 a Voraussetzungen für die Anerkennung von Forschungseinrichtungen
§ 38 b Aufhebung der Anerkennung
§ 38 c Mitteilungspflichten anerkannter Forschungseinrichtungen gegenüber den Ausländerbehörden
§ 38 d Beirat für Forschungsmigration
§ 38 e Veröffentlichungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
§ 38 f Inhalt und Voraussetzungen der Unterzeichnung der Aufnahmevereinbarung
Abschnitt 4 Einholung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet
§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
§ 40 Verlängerung eines visumfreien Kurzaufenthalts
§ 41 Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten
Abschnitt 5 Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
§ 42 Antragstellung auf Verlegung des Wohnsitzes
§ 43 Verfahren bei Zustimmung des anderen Mitgliedstaates zur Wohnsitzverlegung
Kapitel 3 Gebühren
§ 44 Gebühren für die Niederlassungserlaubnis
§ 44 a Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
§ 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis
§ 45 a Gebühren für den elektronischen Identitätsnachweis
§ 45 b Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen
§ 45 c Gebühr bei Neuausstellung
§ 46 Gebühren für das Visum
§ 47 Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen
§ 48 Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen
§ 49 Bearbeitungsgebühren
§ 50 Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger
§ 51 Widerspruchsgebühr
§ 52 Befreiungen und Ermäßigungen
§ 53 Befreiung und Ermäßigung aus Billigkeitsgründen
§ 54 Zwischenstaatliche Vereinbarungen
Kapitel 4 Ordnungsrechtliche Vorschriften
§ 55 Ausweisersatz
§ 56 Ausweisrechtliche Pflichten
§ 57 Vorlagepflicht beim Vorhandensein mehrerer Ausweisdokumente
§ 57 a Pflichten der Inhaber von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes
Kapitel 5 Verfahrensvorschriften
Abschnitt 1 Muster für Aufenthaltstitel, Pass- und Ausweisersatz und sonstige Dokumente
§ 58 Vordruckmuster
§ 59 Muster der Aufenthaltstitel
§ 60 Lichtbild
§ 61 Sicherheitsstandard, Ausstellungstechnik
Abschnitt 2 Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz
Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes
§ 61 a Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
§ 61 b Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung
§ 61 c Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller
§ 61 d Nachweis der Erfüllung der Anforderungen
§ 61 e Qualitätsstatistik
§ 61 f Automatischer Abruf aus Dateien und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich
§ 61 g Verwendung im nichtöffentlichen Bereich
§ 61 h Anwendung der Personalausweisverordnung
Unterabschnitt 2 Führung von Ausländerdateien durch die Ausländerbehörden und die Auslandsvertretungen
§ 62 Dateienführungspflicht der Ausländerbehörden
§ 63 Ausländerdatei A
§ 64 Datensatz der Ausländerdatei A
§ 65 Erweiterter Datensatz
§ 66 Datei über Passersatzpapiere
§ 67 Ausländerdatei B
§ 68 Löschung
§ 69 Visadateien der Auslandsvertretungen
70 Datei über Visaversagungen
Unterabschnitt 3 Datenübermittlungen an die Ausländerbehörden
§ 71 Übermittlungspflicht
§ 72 Mitteilungen der Meldebehörden
§ 72 a Mitteilungen der Pass- und Ausweisbehörden
§ 73 Mitteilungen der Staatsangehörigkeits- und Bescheinigungsbehörden nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes
§ 74 Mitteilungen der Justizbehörden
§ 75 Mitteilungen der Bundesagentur für Arbeit
§ 76 Mitteilungen der Gewerbebehörden
§ 76 a Form und Verfahren der Datenübermittlung im Ausländerwesen
Kapitel 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 77 Ordnungswidrigkeiten
§ 78 Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Kapitel 7 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 79 Anwendung auf Freizügigkeitsberechtigte
§ 80 Übergangsvorschriften für die Verwendung von Vordrucken
§ 81 Weitergeltung von nach bisherigem Recht ausgestellten Passersatzpapieren
§ 82 Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien
§ 82 a Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
§ 83 Erfüllung ausweisrechtlicher Verpflichtungen
§ 84 Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen
Anlage A (zu § 16)
Anlage B (zu § 19)
Anlage C (zu § 26 Absatz 2 Satz 1)
Anlage D1
Anlage D2 a
Anlage D2 b
Anlage D3
Anlage D4 a
Anlage D4 b
Anlage D4 c
Anlage D4 d
Anlage D5
Anlage D5 a
Anlage D6
Anlage D7
Anlage D7 a
Anlage D7 b
Anlage D8
Anlage D8 a
Anlage D8 b
Anlage D9
Anlage D10
Anlage D11
Anlage D11 a
Anlage D12
Anlage D13 a
Anlage D13 b
Anlage D14
Anlage D14 a
Anlage D15
Anlage D16
Anlage D17
Änderungsinformation
vom
25.
November
2004
BGBl.
I
S. 2945
1
geändert durch Gesetze vom
14.
März
2005
BGBl.
I
S. 721
vom
21.
Juni
2005
BGBl.
I
S. 1818
durch Verordnungen vom
14.
Oktober
2005
BGBl.
I
S. 2982
vom
18.
Dezember
2006
BGBl.
I
S. 3221
durch Gesetz vom
19.
August
2007
BGBl.
I
S. 1970, ber. 2008 I S. 992
durch Verordnungen vom
22.
Februar
2008
BGBl.
I
S. 252
vom
8.
Mai
2008
BGBl.
I
S. 806
durch Gesetz vom
20.
Dezember
2008
BGBl.
I
S. 2846
durch Verordnungen vom
15.
Juni
2009
BGBl.
I
S. 1287
vom
2.
August
2010
BGBl.
I
S. 1134
vom
22.
Juli
2011
BGBl.
I
S. 1530
ber.
S. 2080
durch Gesetz vom
22.
November
2011
BGBl.
I
S. 2258
durch Verordnung vom
25.
November
2011
BGBl.
I
S. 2347
durch Gesetze vom
22.
Dezember
2011
BGBl.
I
S. 3037
vom
22.
Dezember
2011
BGBl.
I
S. 3044
1
Artikel 1 der Verordnung zur Durchführung des Zuwanderungsgesetzes. Gemäß Artikel 3 dieses Gesetzes ist die AufenthV am 1. Januar 2005 in Kraft getreten.