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Artikel 2 des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz). Gemäß Artikel 15 dieses Gesetzes tritt das Freizügigkeitsgesetz/EU am 1. Januar 2003 in Kraft.