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Dem Staatsvertag ist durch das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung im Rhein-Neckar-Gebiet vom 25. Juli 1969 (GBl.
S. 151) zugestimmt worden. Das Gesetz ist am 6. August 1969 in Kraft getreten.