Genehmigungsverfahren des Deutschlandradios für neue oder veränderte Telemedien und ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme
Genehmigungsverfahren des Deutschlandradios für neue oder veränderte Telemedien und ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme
I. Vorprüfung
II. Genehmigungsverfahren
III. Verfahren für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme
IV. Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens
V. Geltung für die Prüfung bestehender Telemedien gemäß Art. 7 Abs. 1 Sätze 3 und 4 des 12. RÄndStV
VI. Inkrafttreten der Richtlinien
Änderungsinformation
vom
28.
Mai
2009
GBl. BW
S. 476
1
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Gemäß Bekanntmachung vom 30. Juli 2009 hat der Hörfunkrat des Deutschlandradios in seiner Sitzung vom 28. Mai 2009 gemäß § 11 e Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrags das folgende Genehmigungsverfahren beschlossen.