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Artikel 1 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland und zu dem Vertrag zum Europäischen Fernsehkulturkanal.
Gemäß Artikel 3 dieses Gesetzes trat das Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland am 7. Dezember 1991 in Kraft mit Ausnahme der §§ 2 bis 6, die mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland am 1. Januar 1992 in Kraft traten.
Die Regelung betrifft das Inkrafttreten des Vertrages in der ursprünglichen Fassung.