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Gemäß Bekanntmachung vom 11. August 2009 hat der Fernsehrat des Zweiten Deutschen Fernsehens in seiner Sitzung vom 26. Juni 2009 gemäß § 11 e Abs. 1 Satz 1 und 2 des Rundfunkstaatsvertrags das folgende Genehmigungsverfahren als Richtlinie beschlossen.