Genehmigungsverfahren des SWR für neue oder veränderte Telemedien und für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme
Genehmigungsverfahren des SWR für neue oder veränderte Telemedien und für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme
I. Vorprüfung
II. Genehmigungsverfahren
III. Verfahren für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme gemäß § 11 c RStV
IV. Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens
V. Geltung für die Prüfung der bestehenden Telemedien gemäß Artikel 7 Abs. 1 Satz 3 und 4 des 12. RÄStV
Änderungsinformation
vom
27.
März
2009
GBl.
S. 259
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Gemäß Bekanntmachung vom 22. Mai 2009 hat der Rundfunkrat des SWR in seiner Sitzung am 27. März 2009 gemäß § 11 e des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 18. Dezember 2008 das folgende Genehmigungsverfahren als Richtlinie beschlossen.