Verordnung der Landesregierung über die Verwahrung von Unterlagen in den Staatsarchiven im Auftrag der abgebenden Stellen (Auftragsverwahrungsverordnung)
Verordnung der Landesregierung über die Verwahrung von Unterlagen in den Staatsarchiven im Auftrag der abgebenden Stellen
Vorspann
§ 1 Verwahrung vor Ablauf der Aufbewahrungsfristen
§ 2 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
6.
Oktober
1992
GBl.
S. 685
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Staats- und Verfassungsrecht/Staatliche Organisation/Archivwesen