Aufbewahrung und Aussonderung der Unterlagen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden (VwV Aussonderung Justiz)
Aufbewahrung und Aussonderung der Unterlagen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden
Vorspann
Text der VWV
I. Allgemeines
II. Aufbewahrung A. Zeitpunkt der Weglegung
B. Vermerke bei Weglegung
C. Unterlagen von bleibendem Wert
D. Aufbewahrungsdauer
III. Aussonderung, Ablieferung und Vernichtung A. Aussonderung
B. Ablieferung
C. Vernichtung
IV. Sonderregelungen
V. Unbefristete Vernichtungsgenehmigungen
VI. Aufbewahrung der Wertpapierbereinigungsakten
VII. Behandlung eingereichter Urkunden bei der Aussonderung von Nachlassakten
VIII.
Änderungsinformation
vom
6.
November
2007
Die
Justiz
S. 377
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Rechtspflege/Gerichtsverfassung, Berufsrecht der Rechtspflege, Justizverwaltung, Geschäftsgang/Justizverwaltung, Geschäftsgang/Aufbewahrungsbestimmungen, Akteneinsicht, Aktenversendung, Aktenaussonderung