Allgemeine Verfügung des Justizministeriums über die Aufbewahrung und Aussonderung der Unterlagen bei den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit und dem Finanzgericht Baden-Württemberg
Allgemeine Verfügung des Justizministeriums über die Aufbewahrung und Aussonderung der Unterlagen bei den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit und dem Finanzgericht Baden-Württemberg
I. Allgemeines
II. Aufbewahrung A. Zeitpunkt der Weglegung
B. Vermerke bei Weglegung
C. Unterlagen von bleibendem Wert
D. Beginn der Aufbewahrungsfrist
E. Aufbewahrungsdauer
III. Aussonderung, Ablieferung und Vernichtung A. Aussonderung
B. Ablieferung
C. Vernichtung
IV. Sonderregelung
V. Schlußbestimmungen
Änderungsinformation
vom
12.
Dezember
1994
Die Justiz 1995
S. 10
geändert durch Allgemeine Verfügungen vom
7 .
Oktober
1998
Die Justiz
S. 593
vom
19.
Oktober
1999
Die Justiz
S. 456
neu erlassen durch Verwaltungsvorschrift vom
31.
Oktober
2001
Die Justiz
S. 523