Richtlinien für die Erteilung von Bescheinigungen nach den §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz (Bescheinigungsrichtlinien - Denkmalschutz)
Richtlinien für die Erteilung von Bescheinigungen nach den §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz
1 Voraussetzungen einer Bescheinigung nach §§ 7 i, 10 f und 11 b EStG
2 Bescheinigungsfähigkeit einzelner Aufwendungen
3 Gebäude, die selbst keine Denkmaleigenschaft aufweisen, aber Teil einer geschützten Gesamtanlage sind (§ 7 i Abs. 1 Satz 4, § 11 b Satz 2 EStG)
4 Erstellung der Bescheinigung
5 Bindungswirkung der Bescheinigung
6 Nachweis der entstandenen Aufwendungen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Änderungsinformation
vom
2.
Dezember
2005
GABl.
2006
S. 91
1
1
Anhang 1 der Richtlinien des Innenministeriums für die Erteilung von Bescheinigungen nach den §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz sowie nach § 10 g Einkommensteuergesetz (EStG).
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Besondere Verwaltungszweige/Städtebau und Wohnungswesen, Denkmalschutz, Bauwesen/Denkmalschutz