Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Sozialministeriums an Berufsfachschulen für Altenpflege

Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Sozialministeriums an Berufsfachschulen für Altenpflege
2. Abschnitt Aufnahmeverfahren, Beratungsgespräch
6. Abschnitt Prüfung zum Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Altenpflegehelferin“
8. Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen


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