Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen Fachschulen für Wirtschaft (Betriebswirtverordnung - BetriebswirtVO)
Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen Fachschulen für Wirtschaft
BetriebswirtVO
Vorspann
ERSTER ABSCHNITT Allgemeines
§ 1 Zweck der Ausbildung
§ 2 Dauer, Gliederung und Abschluß der Ausbildung
§ 3 Stundentafeln, Bildungsplan
§ 4 Maßgebende Fächer, Kernfächer
§ 5 Betriebswirtarbeit
ZWEITER ABSCHNITT Aufnahmeverfahren und Probezeit
§ 6 Aufnahmevoraussetzungen
§ 7 Aufnahmeantrag
§ 8 Auswahlverfahren
§ 9 Probezeit
DRITTER ABSCHNITT Versetzung
§ 10 Voraussetzungen
§ 11 Wiederholung, Entlassung
VIERTER ABSCHNITT Ordentliche Abschlußprüfung
§ 12 Zweck der Prüfung
§ 13 Teile der Prüfung
§ 14 Ort und Zeitpunkt der Prüfung
§ 15 Zulassung zur Prüfung, Anmeldenoten
§ 16 Prüfungsausschuß, Fachausschüsse
§ 17 Schriftliche Prüfung
§ 18 Mündliche Prüfung
§ 19 Ermittlung des Prüfungsergebnisses
§ 20 Zeugnis
§ 21 Wiederholung der Prüfung, Entlassung
§ 22 Nichtteilnahme, Rücktritt
§ 23 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
FÜNFTER ABSCHNITT Zusatzunterricht und Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
§ 24 Allgemeines
§ 25 Zulassung zur Zusatzprüfung
§ 26 Durchführung der Zusatzprüfung
§ 27 Zeugnis der Fachhochschulreife
SECHSTER ABSCHNITT Prüfung für Schulfremde
§ 28 Teilnehmer
§ 29 Zeitpunkt
§ 30 Meldung
§ 31 Voraussetzung für die Zulassung
§ 32 Entscheidung über die Zulassung
§ 33 Durchführung der Prüfung
§ 34 Zeugnisse
SIEBTER ABSCHNITT Schlußbestimmungen
§ 35 Inkrafttreten
Anlage 1
Anlage 2
Änderungsinformation
vom
27.
Juni
1998
GBl.
S. 447
geändert durch Verordnung vom
19.
Juli
2000
GBl.
S. 541