Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes
Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes
1 Allgemeines
2 Vorlage einer Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
3 Aufgaben des Trägers der Einrichtung
4 Ergänzende Bestimmungen
5
6 Inkrafttreten
Bescheinigung
Änderungsinformation
vom
28.
September
2009
GABl.
S. 261
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Besondere Verwaltungszweige/Jugendrecht/Jugendwohlfahrt