Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes - alte Fassung -
Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes - alte Fassung -
Vorspann
1 Allgemeines
2 Vorlage einer Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
3 Aufgaben des Trägers der Einrichtung
4 Ergänzende Bestimmungen
5 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
15.
März
2008
GABl.
S. 167
aufgehoben durch Richtlinien vom
28.
September
2009
GABl.
S. 261