Verordnung des Kultusministeriums über allgemein bildende Abendgymnasien - alte Fassung - (Abendgymnasien-Verordnung - alte Fassung - )
Verordnung des Kultusministeriums über allgemein bildende Abendgymnasien - alte Fassung -
Vorspann
1. ABSCHNITT Allgemeines
§ 1 Bildungsgang, Bezeichnung
§ 2 Leistungserhebung und Leistungsbeurteilung
§ 3 Fremdsprachenregelung
2. ABSCHNITT Vorkurs und Einführungsphase
§ 4 Voraussetzungen für die Aufnahme in ein Abendgymnasium
§ 5 Vorkurs und Einführungsphase
§ 6 Übergang in das Kurssystem
3. ABSCHNITT Kurssystem
§ 7 Unterrichtsangebot im Kurssystem
§ 8 Kursangebot
§ 9 Dreifach gewertete Kurse
§ 10 Zweifach gewertete Kurse
§ 11 Sonstige Bestimmungen
4. ABSCHNITT Gesamtqualifikation und Abiturprüfung
§ 12 Gesamtqualifikation
§ 13 Ort und Termine der Abiturprüfung
§ 14 Fächer der Abiturprüfung
§ 15 Zulassung zur schriftlichen Prüfung
§ 16 Zulassung zur mündlichen Prüfung
§ 17 Ergebnis der Abiturprüfung
§ 18 Feststellung der Gesamtqualifikation, Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
§ 19 Sonstige Bestimmungen
5. ABSCHNITT Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 20 Wiederholung der Abiturprüfung
§ 21 Inkrafttreten
Anlage 1
Anlage 2
Änderungsinformation
vom
21.
September
2001
GBl.
S. 575
aufgehoben durch Verordnung vom
25.
November
2010
GBl.
S. 1038