Gesetz über die Pädagogischen Hochschulen im Lande Baden-Württemberg - alte Fassung - (PHG a.F. )

Gesetz über die Pädagogischen Hochschulen im Lande Baden-Württemberg - alte Fassung -
FÜNFTER TEIL Regelungen für einzelne Mitgliedergruppen
3. ABSCHNITT Mitwirkung der Studierenden
5. ABSCHNITT Wahrung der Ordnung


 Änderungsinformation