Gesetz über die Universitäten im Lande Baden-Württemberg - alte Fassung - (Universitätsgesetz - UG a.F.)

Gesetz über die Universitäten im Lande Baden-Württemberg - alte Fassung -
FÜNFTER TEIL Regelungen für einzelne Mitgliedergruppen
4. ABSCHNITT Mitwirkung der Studierenden
ACHTER TEIL Hochschulen in freier Trägerschaft


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