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Artikel 1 des Gesetzes zur Errichtung der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen.
Gemäß Artikel 3 gilt für das In-Kraft-Treten folgendes:
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 können bereits ab dem 15. November 2003 die Organe der neuen Anstalt gebildet sowie alle Beschlüsse gefasst und Maßnahmen durchgeführt werden, die für die Tätigkeit der neuen Anstalt ab 1. Januar 2004 erforderlich sind. Die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen bleiben unberührt.