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Dem Abkommen ist auch das Gesetz zu dem Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade ausländischer Hochschulen und entsprechender ausländischer staatlicher Grade vom 29. Oktober 1992 zugestimmt worden. Das Gesetz tritt am 23. Dezember 1994 in Kraft.