Empfehlungen des Sozialministeriums für örtliche Richtlinien über Zuwendungen zur Durchführung des Programms „Mutter und Kind — Hilfe für allein Erziehende“ (Mutter-Kind-Rahmenrichtlinien) - alte Fassung -
Empfehlungen des Sozialministeriums für örtliche Richtlinien über Zuwendungen zur Durchführung des Programms „Mutter und Kind — Hilfe für allein Erziehende“ (Mutter-Kind-Rahmenrichtlinien) - alte Fassung -
Vorspann
Präambel A.Erziehungsauftrag
B.Zuwendungszweck
Rahmenrichtlinien
I. Allgemeines
1 Grundsatz
2 Ausnahmen
II. Voraussetzungen für die Aufnahme in das Programm
3 Aufnahme in das Programm
4 Allein Erziehen
5 Ausbildung oder nicht volle Erwerbsfähigkeit
6 Bedürftigkeit im Sinne von SGB II oder SGB XII
7 Sozialpädagogische Beratung
8 Bereitschaft zur beruflichen Beratung
III. Leistungen nach SGB II, SGB XII oder § 6 a BKGG
9 Umfang der Leistungen
10 Anrechnungsregelungen
IV. Erziehungszuschlag
11 Gewährung eines Erziehungszuschlags
12 Wegfall des Erziehungszuschlags
V. Zuständigkeit und Verfahren
13 Zuständigkeit
14 Verfahren
VI. Inkrafttreten
15 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
2.
Dezember
2004
GABl.
2005
S. 42
aufgehoben durch Verwaltungsvorschrift vom
2.
Dezember
2004
GABl.
2005
S. 42