Empfehlungen des Sozialministeriums Baden-Württemberg für örtliche Richtlinien über Zuwendungen zur Durchführung des Programms „Mutter und Kind – Hilfe für allein Erziehende” - alte Fassung - (Mutter-Kind-Rahmenrichtlinien)
Empfehlungen des Sozialministeriums Baden-Württemberg für örtliche Richtlinien über Zuwendungen zur Durchführung des Programms „Mutter und Kind – Hilfe für allein Erziehende” - alte Fassung -
Vorspann
Präambel
Text der VWV
Rahmenrichtlinien I. Allgemeines 1 Grundsatz
2 Ausnahmen
II. Voraussetzungen für die Aufnahme in das Programm 3 Aufnahme in das Programm
4 Allein Erziehen
5 Ausbildung oder nicht volle Erwerbstätigkeit
6 Bedürftigkeit im Sinne der Sozialhilfe
7 Sozialpädagogische Beratung
8 Bereitschaft zur beruflichen Beratung
III. Leistungen der Sozialhilfe 9 Umfang der Sozialhilfeleistungen
10 Anrechnungsregelungen
IV. Erziehungszuschlag 11 Gewährung eines Erziehungszuschlags
12 Wegfall des Erziehungszuschlags
V. Zuständigkeit und Verfahren 13 Zuständigkeit
14 Verfahren
VI. Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
28.
Januar
2003
GABl.
S. 119
aufgehoben durch Bekanntmachung vom
2.
Dezember
2004
GABl.
2005
S. 42