Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über Gefahrendurchsagen im Rundfunk