Feuerwehrgesetz (FwG)
Feuerwehrgesetz
FwG
ERSTER TEIL Allgemeines
§ 1 Begriff der Feuerwehr
§ 2 Aufgaben der Feuerwehr
ZWEITER TEIL Aufgaben der Träger
§ 3 Aufgaben der Gemeinden
§ 4 Aufgaben der Landkreise
§ 5 Aufgaben des Landes
DRITTER TEIL Die Feuerwehren
1. Abschnitt Gemeindefeuerwehr
§ 6 Organisation der Gemeindefeuerwehr
§ 7 Angehörige der Gemeindefeuerwehr
§ 8 Leitung der Gemeindefeuerwehr
§ 9 Aufgaben des Feuerwehrkommandanten
§ 10 Feuerwehrausschuss, Abteilungsausschüsse
§ 11 Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr
§ 12 Heranziehung zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr
§ 13 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes
§ 14 Dienstpflichten
§ 15 Freistellung, Entgeltfortzahlung
§ 16 Entschädigung
§ 17 Ersatz von Sachschäden und bestimmten Vermögensschäden
§ 18 Sondervermögen für die Kameradschaftspflege
2. ABSCHNITT Werkfeuerwehren
§ 19 Werkfeuerwehren
3. ABSCHNITT Landesfeuerwehrschule
§ 20
4. ABSCHNITT Feuerwehrverbände
§ 21
VIERTER TEIL Aufsicht
§ 22 Aufsichtsbehörden
§ 23 Feuerwehrtechnische Beamte
§ 24 Aufgaben der feuerwehrtechnischen Beamten
§ 25 Landesfeuerwehrbeirat
FÜNFTER TEIL Einsatz der Feuerwehren
§ 26 Überlandhilfe der Feuerwehren
§ 27 Leitung des Einsatzes
§ 28 Einsatz der Werkfeuerwehren
SECHSTER TEIL Hilfspflichten der Bevölkerung
§ 29 Gefahrmeldung
§ 30 Persönliche Hilfeleistungspflicht
§ 31 Duldungspflichten der Grundstückseigentümer und -besitzer
§ 32 Rechtsweg
SIEBTER TEIL Aufbringung der Mittel
§ 33 Feuerschutzsteuer
§ 34 Kostenersatz
ACHTER TEIL Schlussbestimmungen
§ 35 Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 36 Einschränkung von Grundrechten
§ 37 Zuständigkeit anderer Behörden
§ 38 Ordnungswidrigkeiten
§ 39 Übergangsbestimmung
§ 40 Inkrafttreten
Änderungsinformation
in der Fassung der Bekanntmachung vom
2.
März
2010
GBl.
S. 333
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Besondere Verwaltungszweige/Katastrophenschutz, Feuerwehrwesen, Zivilschutz, zivile Verteidigung/Feuerwehrwesen/Allgemeines