Verordnung des Innenministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst in Baden-Württemberg (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst - APrOFwhD)
Verordnung des Innenministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst in Baden-Württemberg
APrOFwhD
Vorspann
ERSTER ABSCHNITT Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Befähigung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst
ZWEITER ABSCHNITT Einstellung und Zulassung
§ 3 Einstellungsvoraussetzungen
§ 4 Zulassungsverfahren
§ 5 Beginn und Ende des Beamtenverhältnisses, Rechtsstellung
§ 6 Ausbildungsbehörden
DRITTER ABSCHNITT Vorbereitungsdienst
§ 7 Ziel des Vorbereitungsdienstes
§ 8 Dauer des Vorbereitungsdienstes
§ 9 Ausbildungsleitung
§ 10 Bewertung der Leistungen
§ 11 Praktische Ausbildung
§ 12 Theoretische Ausbildung
§ 13 Beurteilungen
VIERTER ABSCHNITT Zugführer- und Laufbahnprüfung
§ 14 Zweck
§ 15 Durchführung der Prüfungen, Anmeldung
FÜNFTER ABSCHNITT Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 16 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
9.
Juni
2006
GBl.
S. 220
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Allgemeine Verwaltung, öffentliches Dienstrecht, Polizei/Recht der im öffentlichen Dienst stehenden Personen/Beamte, Richter/Laufbahnwesen, Aus- und Fortbildung/Laufbahnen im einzelnen/Innenministerium