Verordnung des Innenministeriums über die Gebühren der Zentralprüfstelle für Funkgeräte an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
Verordnung des Innenministeriums über die Gebühren der Zentralprüfstelle für Funkgeräte an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
Vorspann
§ 1 Gebührenpflicht
§ 2 Höhe der Gebühren
§ 3 Gebührenschuldner
§ 4 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
15.
Februar
1996
GBl.
S. 252