Verordnung des Innenministeriums über die Gebühren der Zentralprüfstelle für Funkgeräte an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
Verordnung des Innenministeriums über die Gebühren der Zentralprüfstelle für Funkgeräte an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
Vorspann
§ 1 Gebührenpflicht
§ 2 Höhe der Gebühren
§ 3 Gebührenschuldner
§ 4 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
18.
Dezember
2006
(
GBl.
2007
S. 2
)
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Besondere Verwaltungszweige/Katastrophenschutz, Feuerwehrwesen, Zivilschutz, zivile Verteidigung/Feuerwehrwesen/Abwehrender Brandschutz