Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Unterkunft bei Bauten
Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Unterkunft bei Bauten
Vorspann
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Lage der Unterkünfte
§ 3 Bauliche Ausführungen der Schlafräume und der Aufenthaltsräume für die Freizeit
§ 4 Einrichtung der Schlafräume und der Aufenthaltsräume für die Freizeit
§ 5 Wohnschiffe, Wohnwagen, Wohnzelte
§ 6 Tagesunterkünfte und ähnliche Einrichtungen auf der Baustelle
§ 7 Aborte
§ 8 Erste Hilfe; Sanitätsraum; Feuerschutz
§ 9 Sonderfälle
§ 10
§ 11 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
21.
Februar
1959
BGBl.
I
S. 44