Hinweise des Wirtschaftsministeriums zum Recht der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. BauGB und der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach §§ 165 ff. BauGB - alte Fassung -
Hinweise des Wirtschaftsministeriums zum Recht der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. BauGB und der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach §§ 165 ff. BauGB - alte Fassung -
Vorspann
Text der VWV
1 Einleitung
Text der VWV
2 Änderungen im Bereich des Sanierungsmaßnahmenrechts (§§ 136 bis 164 BauGB) 2.1 Zustimmung des Bedarfsträgers zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen
2.2 Vorbereitende Untersuchungen bei Sanierungsmaßnahmen
2.3 Sanierungssatzung 2.3.1 Wegfall des Anzeigeverfahrens bei förmlicher Festlegung von Sanierungsgebieten
2.3.2 Wegfall des Anzeigeverfahrens bei Aufhebung einer Sanierungssatzung
2.3.3 Ortsübliche Bekanntmachung der Sanierungssatzung
2.4 Genehmigungspflicht in Sanierungsgebieten (§§ 144, 145 BauGB) 2.4.1 Teilungen in Sanierungsgebieten
2.4.2 Baulasten
2.4.3 Anpassung an die vereinfachten Verfahren der Landesbauordnungen
2.4.4 Genehmigung
2.5 Vorschriften zur Erleichterung des Einsatzes von städtebaulichen Verträgen und von Vorhaben- und Erschließungsplänen in Sanierungsgebieten
2.5.1 Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung
2.5.2 Ablösungsvereinbarung
2.5.3 Aufgabenübertragung und Anrechnungsregelung
2.6 Regelung für Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen 2.6.1 Kostenerstattungsbetragsregelung im Sanierungsgebiet
2.6.2 Sanierungsrechtliche Definitionen der Ausgleichsmaßnahmen und -flächen
2.7 Überschußverteilung
2.8 Abschlußerklärung für einzelne Grundstücke im Sanierungsgebiet
Text der VWV
3 Änderungen im Bereich des Entwicklungsmaßnahmenrechts (§§ 165 bis 171 BauGB) 3.1 Anwendungsvoraussetzungen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
3.2 Vorbereitende Untersuchungen bei einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
3.3 Ortsübliche Bekanntmachung der Entwicklungssatzung
3.4 Zulässigkeit der Beauftragung von Entwicklungsträgern sowie von einfachen Beauftragten
3.5 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich
3.6 Überschußverteilung
Text der VWV
4 Verankerung der Städtebauförderung im Baugesetzbuch (§§ 164 a und 164 b BauGB)
Text der VWV
5 Inkrafttreten und Überleitungsrecht 5.1 Inkrafttreten
5.2 Überleitungsvorschriften
Änderungsinformation
vom
7.
April
1998
GABl.
S. 328
aufgehoben durch Verwaltungsvorschrift vom
21.
Dezember
2005
GABl.
S. 871