Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit für die Festsetzung von Entschädigungen nach § 8 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm - alte Fassung -
Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit für die Festsetzung von Entschädigungen nach § 8 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm - alte Fassung -
Vorspann
§ 1
§ 2
Änderungsinformation
vom
11.
Dezember
1973
GBl.
1974
S. 4
aufgehoben durch Verordnung vom
20.
Dezember
2010
GBl.
S. 1125
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Besondere Verwaltungszweige/Gesundheitswesen/Umweltschutz/Lärmbekämpfung