Verordnung des Innenministeriums über die Zuständigkeit für die Festsetzung der erstattungsfähigen Aufwendungen nach § 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm - alte Fassung -
Verordnung des Innenministeriums über die Zuständigkeit für die Festsetzung der erstattungsfähigen Aufwendungen nach § 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm - alte Fassung -
Vorspann
§ 1
§ 2
Änderungsinformation
vom
20.
November
1973
GBl. 1974
S. 4
aufgehoben durch Verordnung vom
20.
Dezember
2010
GBl. 1125
S. 4
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Besondere Verwaltungszweige/Gesundheitswesen/Umweltschutz/Lärmbekämpfung