Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPVwV
Vorspann
0 Allgemeine Regelungen
1 Vorschriften für Vorhaben nach Nummer 1 der Anlage zu § 3 UVPG (genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz)
2 Vorschriften für Vorhaben nach Nummer 2 der Anlage zu § 3 UVPG (genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes)
3 Vorschriften für Vorhaben nach Nummer 3 der Anlage zu § 3 UVPG (planfeststellungsbedürftige Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle nach § 9 b des Atomgesetzes)
4 Vorschriften für Vorhaben nach Nummer 4 der Anlage zu § 3 UVPG (planfeststellungsbedürftige Deponien nach § 7 Abs. 2 des Abfallgesetzes)
5 Vorschriften für Vorhaben nach Nummer 5 der Anlage zu § 3 UVPG (zulassungsbedürftige Abwasserbehandlungsanlagen im Sinne des § 18 c des Wasserhaushaltsgesetzes)
6 Vorschriften für Vorhaben nach Nummer 6 der Anlage zu § 3 UVPG (planfeststellungsbedürftige Gewässerausbauten im Sinne des § 31 des Wasserhaushaltsgesetzes)
15 Vorschriften für Vorhaben nach Nummer 15 der Anlage zu § 3 UVPG (Feriendörfer, Hotelkomplexe und sonstige große Einrichtungen für die Ferien- und Fremdenbeherbergung, für die Bebauungspläne oder Satzungen über Vorhaben- und Erschließungspläne aufgestellt werden)
16 Vorschriften für Vorhaben nach Nummer 16 der Anlage zu § 3 UVPG (genehmigungsbedürftige Rohrleitungsanlagen für den Ferntransport von Öl und Gas nach § 19 a des Wasserhaushaltsgesetzes)
17 Übergangsregelung
18 Inkrafttreten
Anhang 1
Anhang 2
Anhang 3
Änderungsinformation
vom
18.
September
1995
GMBl.
S. 671