Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung - AVV RÜb)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften
AVV RÜb
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck
§ 2 Geltungsbereich
Abschnitt 2 Anforderungen an die amtliche Kontrolle
§ 3 Personelle Anforderungen
§ 4 Anforderungen an amtliche Prüflaboratorien für amtliche Untersuchungen
§ 5 Qualitätsmanagement-Systeme
Abschnitt 3 Grundsätze für die amtliche Kontrolle von Betrieben
§ 6 Allgemeine Kriterien der risikoorientierten Kontrolle von Betrieben
§ 7 Durchführung der amtlichen Kontrolle von Betrieben
Abschnitt 4 Kontrollprogramme, amtliche Probenahme und Probenuntersuchung
§ 8 Grundsätze der amtlichen Probenahme und Probenuntersuchung
§ 9 Durchführung der amtlichen Probenahme
§ 10 Mehrjähriger nationaler Kontrollplan
§ 11 Bundesweiter Überwachungsplan
§ 12 Beauftragung von nicht amtlichen Prüflaboratorien
§ 13 Nationale Referenzlaboratorien
§ 14 Verbindungsstelle
Abschnitt 5 Kontrollen durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Gemeinschaftskontrollen)
§ 15 Vorbereitung und Begleitung von Gemeinschaftskontrollen sowie Berichterstattung
Abschnitt 6 Amtliche Maßnahmen zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften
§ 16 Maßnahmen bei Rechtsverstößen ohne unmittelbares Risiko für die Gesundheit
§ 17 Maßnahmen bei ernstem unmittelbaren oder mittelbaren Risiko für die Gesundheit
§ 18 Informationsaustausch über Maßnahmen
Abschnitt 7 Sonstiger Informationsaustausch, Verfahren bei Veröffentlichungen und Berichtswesen
§ 19 Sonstiger Informationsaustausch
§ 20 Verfahren bei Veröffentlichungen
§ 21 Datenübermittlung
§ 22 Jahresbericht nach Artikel 44 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004
Abschnitt 8 Krisenmanagement
§ 23 Notfallpläne
§ 24 Zusammenarbeit der Behörden im Krisenfall
§ 25 Durchführung von Simulationsübungen
Abschnitt 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 4 Abs. 3)
Anlage 2 (zu § 6)
Anlage 3 (zu §§ 7 und 22)
Anlage 4 (zu § 22)
Änderungsinformation
vom
3.
Juni
2008
GMBl.
S. 426