Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung in den Berufen der Altenpflege, Heilerziehungspflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Gesundheits- und Krankenpflege auf dem Gebiet der Gerontopsychiatrie (Weiterbildungsverordnung - Gerontopsychiatrie)
Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung in den Berufen der Altenpflege, Heilerziehungspflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Gesundheits- und Krankenpflege auf dem Gebiet der Gerontopsychiatrie
ERSTER ABSCHNITT Allgemeines
§ 1 Zweck der Weiterbildung
§ 2 Dauer, Gliederung und Abschluss der Weiterbildung
§ 3 Lernbereiche des Unterrichts
§ 4 Unterbrechungen, versäumte Weiterbildungszeiten
§ 5 Notenstufen
ZWEITER ABSCHNITT Aufnahme
§ 6 Aufnahmevoraussetzungen
§ 7 Aufnahmeantrag
DRITTER ABSCHNITT Abschlussprüfung
§ 8 Zweck der Prüfung
§ 9 Teile der Prüfung
§ 10 Zulassung zur Prüfung
§ 11 Prüfungsausschuss
§ 12 Verfahren der Abschlussprüfung
§ 13 Entgegennahme und Bewertung der Facharbeit
§ 14 Abnahme des Kolloquiums
§ 15 Ermittlung des Prüfungsergebnisses
§ 16 Zeugnis
§ 17 Wiederholung der Prüfung
§ 18 Nichtteilnahme, Rücktritt
§ 19 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
VIERTER ABSCHNITT Anerkennung ausländischer Weiterbildungen
§ 20 Anerkennung von Weiterbildungsnachweisen
§ 21 Vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung
§ 22 Zuständigkeit
FÜNFTER ABSCHNITT Schlussbestimmungen
§ 23 Übergangsvorschriften
§ 24 Inkrafttreten
Anlage (zu § 16 Abs. 1)
Änderungsinformation
vom
22.
Juli
2004
GBl.
S. 663
geändert durch Verordnungen vom
25.
April
2007
GBl.
S. 252
vom
4.
September
2007
GBl.
S. 417
vom
25.
Januar
2012
GBl.
S. 65
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Besondere Verwaltungszweige/Gesundheitswesen/Berufe des Gesundheitswesens, Berufsausübung, medizinische Eingriffe/Nichtärztliche Heilberufe