Verordnung der Landesregierung über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege (Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung - AltPflAusglVO)
Verordnung der Landesregierung über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege
AltPflAusglVO
§ 1 Ausgleichsverfahren
§ 2 Beteiligte und Zuständigkeit
§ 3 Bestimmung der Höhe der Ausgleichsmasse
§ 4 Grundlage für die Ermittlung der Höhe der Ausgleichsbeträge
§ 5 Erhebung der Ausgleichsbeträge und Erstattung der Ausgleichszuweisungen
§ 6 Höhe der Erstattungen
§ 7 Erstattungsfähige Ausbildungsvergütung
§ 8 Anmeldung der Forderungen auf Ausgleichszuweisungen
§ 9 Verteilung verspätet eingegangener Ausgleichsbeträge
§ 10 Verwaltungskosten
§ 11 Weitere Verfahrensvorschriften
§ 12 Überprüfung der Erforderlichkeit des Ausgleichsverfahrens
§ 13 Aufsicht
§ 14 Übergangsbestimmung
§ 15 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
4.
Oktober
2005
GBl.
S. 675
geändert durch Verordnung vom
25.
Januar
2012
GBl.
S. 65
Optimiertes Bekanntmachungsverzeichnis:
Verwaltung/Kulturelle Angelegenheiten und Bildungswesen/Gemeinsame Vorschriften des allgemeinbildenden und beruflichen Schulwesens (schulartspezifische Vorschriften s.a. Ziff. 221 und 222)/Schulen in freier Trägerschaft/Ersatzschulen (soweit nicht unter Ziff. 221 ff. und 222 ff.)