Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales und des Kultusministeriums zur Bestimmung der zur Durchführung des Altenpflegegesetzes zuständigen Behörden - alte Fassung -
Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales und des Kultusministeriums zur Bestimmung der zur Durchführung des Altenpflegegesetzes zuständigen Behörden - alte Fassung -
Vorspann
§ 1 Schulaufsichtsbehörden
§ 2 Zuständige Behörden für die Entscheidung über die Zulassung zur Ausbildung, Ausbildungsverkürzungen und Fehlzeiten
§ 3 Zuständige Behörden für die Erteilung, die Rücknahme und den Widerruf einer Erlaubnis
§ 4 Inkrafttreten
Änderungsinformation
vom
8.
Juli
2004
GBl.
S. 595
geändert durch Verordnung vom
25.
April
2007
GBl.
S. 252
aufgehoben durch Verordnung vom
28.
April
2008
GBl.
S. 132